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Auslöse auf Montage: Was ist das und was ist steuerfrei?

Anyrooms Redaktion · Veröffentlicht: 24.10.2026 · Zuletzt aktualisiert: 24.10.2026

Was ist Auslöse?

Auslöse – oft auch Auslösung genannt – ist auf Montage das Geld, das der Arbeitgeber zahlt, weil seine Leute auswärts arbeiten: für Verpflegung, für die Übernachtung und teils für die Fahrten. Steuerlich gesehen sind das Reisekostenerstattungen. Bis zu bestimmten Grenzen sind sie für den Monteur steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ein eigenes Gesetz zur Auslöse gibt es nicht. Ob und wie viel gezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Das Steuerrecht legt nur fest, welcher Teil steuerfrei bleibt. Dieser Artikel erklärt diese Grenzen für Einsätze im Inland.

Woraus besteht die Auslöse?

Bestandteil

Steuerfrei bis (Inland, 2026)

Rechtsgrundlage

Verpflegung, voller Tag (24 Stunden abwesend)

28 Euro

§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG

Verpflegung, An- und Abreisetag mit Übernachtung

je 14 Euro

§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG

Verpflegung, Tag ohne Übernachtung, mehr als 8 Stunden abwesend

14 Euro

§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG

Übernachtung mit Beleg

tatsächliche Kosten

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a, § 3 Nr. 16 EStG

Übernachtung ohne Beleg

20 Euro pro Nacht

R 9.7 LStR (nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber)

Gezählt wird die Abwesenheit von der Wohnung und von der ersten Tätigkeitsstätte, also zum Beispiel vom Betrieb.

Die Drei-Monats-Frist bei der Verpflegung

Die Verpflegungspauschalen gelten steuerlich nur für die ersten drei Monate an derselben Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Wer länger auf derselben Baustelle arbeitet, bekommt danach keine steuerfreie Verpflegungspauschale mehr für diesen Ort.

Die Frist beginnt neu, wenn die Tätigkeit dort mindestens vier Wochen unterbrochen war (§ 9 Abs. 4a Satz 7 EStG); auf den Grund der Unterbrechung kommt es nicht an. Wechselt die Baustelle, ist das eine neue Tätigkeitsstätte, und die Frist läuft von vorn.

Zahlt der Arbeitgeber nach Ablauf der drei Monate weiter Verpflegungsgeld, ist das grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wie Ihr Betrieb das abrechnet, klärt das Lohnbüro oder der Steuerberater.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bezahlt die Firma das Essen – etwa Frühstück in der Unterkunft oder Mittagessen auf der Baustelle –, wird die Verpflegungspauschale gekürzt (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG):

  • um 20 Prozent der vollen Tagespauschale für ein Frühstück
  • um je 40 Prozent der vollen Tagespauschale für ein Mittag- und ein Abendessen

Die Kürzung kann höchstens die Pauschale des jeweiligen Tages aufzehren. Achten Sie deshalb bei der Wahl der Unterkunft darauf, ob Frühstück im Preis enthalten ist: Das spart dem Monteur Geld, verringert aber die steuerfreie Verpflegungspauschale.

Übernachtung: tatsächliche Kosten oder 20 Euro pauschal

Die Kosten der Unterkunft gehören ebenfalls zur Auslöse. Der Arbeitgeber kann die tatsächlichen Übernachtungskosten gegen Beleg steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Ohne Beleg ist im Inland eine Pauschale von 20 Euro pro Nacht steuerfrei – das gilt aber nur für die Erstattung durch den Arbeitgeber, nicht für die eigene Steuererklärung des Monteurs.

Für die Übernachtung gibt es keine Drei-Monats-Frist. Erst nach 48 Monaten an derselben Tätigkeitsstätte sind Unterkunftskosten auf 1.000 Euro im Monat begrenzt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG). Teilt sich ein Monteur die Unterkunft mit Personen, die nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind – etwa mit Angehörigen –, zählt nur der Anteil, der bei alleiniger Nutzung angefallen wäre.

Am einfachsten ist es, wenn die Firma die Unterkunft direkt bucht und bezahlt: Dann ist sie Betriebsausgabe, beim Mitarbeiter fließt kein Arbeitslohn, und niemand muss Belege einreichen. Mehr dazu in den Ratgebern Übernachtungskosten von der Steuer absetzen und Monteurzimmer mit Firmenrechnung.

Rechenbeispiel: eine Woche Montage

Ein Monteur fährt am Montag zur Baustelle, übernachtet von Montag bis Donnerstag in einem Monteurzimmer und fährt am Freitag nach Hause. Der Arbeitgeber stellt kein Essen.

Tag

Verpflegungspauschale

Montag (Anreise)

14 Euro

Dienstag

28 Euro

Mittwoch

28 Euro

Donnerstag

28 Euro

Freitag (Abreise)

14 Euro

Summe

112 Euro

Dazu kommen vier Übernachtungen: entweder die belegten Kosten der Unterkunft oder ohne Beleg 4 × 20 Euro. Ist im Zimmerpreis ein Frühstück enthalten, das die Firma bezahlt, sinkt die Verpflegungspauschale für Dienstag bis Freitag um je 20 Prozent von 28 Euro.

Auslöse und Tarifvertrag

In manchen Branchen regeln Tarifverträge eigene Auslösungen oder Zulagen für Montage- und Baustellenarbeit. Wie hoch sie sind und unter welchen Voraussetzungen sie gezahlt werden, steht im jeweiligen Tarifvertrag. Steuerfrei bleibt auch dann nur der Teil, der die gesetzlichen Pauschalen und die erstattungsfähigen Übernachtungskosten nicht übersteigt.

Was Firmen beachten sollten

  • Einsatzorte und Zeiten dokumentieren: Ohne Angaben zu Ort, Abreise und Rückkehr lässt sich die Pauschale nicht begründen.
  • Drei-Monats-Frist je Baustelle überwachen – besonders bei langen Projekten.
  • Gestellte Mahlzeiten erfassen und die Pauschale kürzen.
  • Unterkunft direkt über die Firma buchen: Das vereinfacht die Abrechnung und vermeidet Belege-Sammeln bei den Mitarbeitern. Passende Unterkünfte für ganze Teams gibt es auch für längere Einsätze.

Wer unter der Woche am Einsatzort wohnt und am Wochenende heimfährt, findet Tipps zur Unterkunft im Ratgeber Wochenendheimfahrer. Für Firmen aus dem Ausland, die Mitarbeiter nach Deutschland schicken, gelten zusätzlich die Regeln der Entsendung – siehe Mitarbeiter nach Deutschland entsenden.

Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage für Einsätze im Inland und ist keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Ihr Lohnbüro oder Ihre Steuerberaterin.

Quellen

Zuletzt fachlich geprüft am 24.10.2026.

Häufige Fragen

Was ist Auslöse?

Auslöse – auch Auslösung – ist der umgangssprachliche Begriff für Zahlungen des Arbeitgebers, die Mehrkosten auf auswärtigen Einsätzen ausgleichen, vor allem für Verpflegung und Übernachtung. Steuerlich handelt es sich um Reisekostenerstattungen. Ob und in welcher Höhe es Auslöse gibt, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Wie hoch ist die steuerfreie Auslöse 2026?

Für Verpflegung im Inland 28 Euro für jeden Tag mit 24 Stunden Abwesenheit sowie je 14 Euro für An- und Abreisetag und für Tage ohne Übernachtung mit mehr als acht Stunden Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a EStG). Übernachtungskosten kann der Arbeitgeber in belegter Höhe oder ohne Beleg mit 20 Euro pro Nacht steuerfrei erstatten.

Gibt es Auslöse auch nach drei Monaten noch?

Die Verpflegungspauschalen sind steuerlich auf die ersten drei Monate an derselben Tätigkeitsstätte begrenzt. Nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen beginnt die Frist neu. Übernachtungskosten bleiben bei Auswärtstätigkeit länger erstattungsfähig – erst nach 48 Monaten am selben Ort greift eine Obergrenze von 1.000 Euro im Monat. Was der Arbeitgeber darüber hinaus zahlt, ist in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Wird die Auslöse gekürzt, wenn die Firma das Essen bezahlt?

Ja. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird die Verpflegungspauschale gekürzt – um 20 Prozent der vollen Tagespauschale für ein Frühstück und um je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG).

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben ohne Gewähr; rechtliche Vorgaben können sich ändern und je nach Kommune abweichen. Für Ihre konkrete Situation sprechen Sie uns gerne an.

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