Arbeiterunterkunft: Was gilt für Unterkünfte von Arbeitern und Leiharbeitern?
Anyrooms Redaktion · Veröffentlicht: 24.10.2026 · Zuletzt aktualisiert: 24.10.2026
Was ist eine Arbeiterunterkunft?
Eine Arbeiterunterkunft ist eine Unterkunft, in der Beschäftigte während eines Arbeitseinsatzes fern vom Wohnort wohnen. Das kann ein einzelnes Arbeiterzimmer sein, eine Arbeiterwohnung für ein Team, ein ganzes Haus für eine Kolonne oder ein Wohncontainer an der Baustelle.
Inhaltlich meint der Begriff dasselbe wie Monteurunterkunft. „Arbeiterunterkunft“ ist eher in der Industrie, in der Logistik, in der Landwirtschaft und bei Zeitarbeitsfirmen verbreitet, „Monteurunterkunft“ auf dem Bau und in der Montage.
Welche Arten von Arbeiterunterkünften gibt es?
Art | Passt für | Typisch |
|---|---|---|
Arbeiterzimmer | Einzelne Beschäftigte, kleine Trupps | Möbliertes Zimmer, Küche und Bad oft gemeinsam |
Arbeiterwohnung | Teams ab etwa drei Personen | Abgeschlossene Wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad |
Haus oder Firmenunterkunft | Kolonnen ab etwa zehn Personen | Mehrere Einheiten an einem Ort, ein Ansprechpartner |
Wohncontainer | Abgelegene Großbaustellen | Raumzellen auf oder nahe dem Gelände |
Pension oder Hotel | Sehr kurze Einsätze | Mit Service, meist ohne Küche |
Bei längeren Einsätzen mit mehreren Personen sind Arbeiterwohnungen und Häuser meist praktischer als Hotels: Das Team kocht selbst, wohnt zusammen und die Kosten verteilen sich. Mehr dazu im Ratgeber Was ist eine Monteurwohnung? und für große Teams unter Kolonne unterbringen.
Welche Mindeststandards gelten?
Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft, die mehrere Beschäftigte und insgesamt mindestens vier Personen gemeinsam nutzen, ist das eine Gemeinschaftsunterkunft im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 8 ArbStättV). Das gilt auch, wenn ein Dritter sie auf Veranlassung des Arbeitgebers stellt und wenn sie außerhalb des Betriebsgeländes liegt. Der Arbeitgeber ist dann für ihre Angemessenheit verantwortlich und muss die Unterbringung dokumentieren.
Was angemessen ist, beschreibt die Technische Regel ASR A4.4. Die wichtigsten Punkte:
- Fläche: mindestens 8 m² Nutzfläche pro Person, davon 6 m² im Schlafbereich
- Betten: höchstens acht je Raum in Gebäuden, höchstens vier in Wohncontainern, Etagenbetten höchstens zwei übereinander
- Ausstattung: eigenes Bett, Sitzgelegenheit, Tischfläche und verschließbarer Schrank je Person
- Heizung: auf mindestens 21 °C beheizbar
- Wäsche und Küche: bei Aufenthalten über eine Woche eine Waschmöglichkeit, ohne andere Verpflegung eine Küche
Alle Werte mit Fundstellen erklärt der Ratgeber Was ist eine Monteurunterkunft?.
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Leiharbeit: Wer ist zuständig, wer zahlt?
Bei Zeitarbeit gibt es zwei Firmen: den Verleiher, der Arbeitgeber ist, und den Entleiher, in dessen Betrieb die Leiharbeitnehmer arbeiten.
- Kosten: Wer die Unterkunft zahlt, legt das Gesetz nicht fest. Das ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und dem Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Klären Sie das vor dem Einsatz schriftlich.
- Arbeitsschutz: Für die Tätigkeit beim Entleiher gelten dessen Arbeitsschutzvorschriften, und die Pflichten daraus treffen den Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers (§ 11 Abs. 6 AÜG). Stellt eine der beiden Firmen die Unterkunft oder veranlasst sie, sollte im Vertrag stehen, wer für Standards und Dokumentation nach der ArbStättV sorgt.
Für die Buchung heißt das praktisch: Die Firma, die bucht, bekommt die Rechnung. Ob das der Verleiher oder der Entleiher ist, sollte vor der Anfrage feststehen. Worauf es bei der Rechnung ankommt, steht im Ratgeber Monteurzimmer mit Firmenrechnung.
Entsendung aus dem Ausland: Unterkunft nicht auf den Lohn anrechenbar
Für Beschäftigte, die ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland schickt, gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Es macht unter anderem die deutschen Regeln zu Unterkünften verbindlich, wenn der Arbeitgeber sie unmittelbar oder mittelbar, entgeltlich oder unentgeltlich stellt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 AEntG).
Wichtig für die Lohnabrechnung: Eine Entsendezulage darf nicht auf den Lohn angerechnet werden, soweit sie tatsächliche Entsendekosten erstattet, ausdrücklich auch die Unterbringungskosten (§ 2b Abs. 1 AEntG). Legt der Vertrag nicht fest, welcher Teil der Zulage Kostenerstattung ist, gilt unwiderleglich die ganze Zulage als Kostenerstattung (§ 2b Abs. 2 AEntG). Was Firmen bei der Entsendung sonst beachten müssen, erklärt der Ratgeber Mitarbeiter nach Deutschland entsenden.
Darf der Arbeitgeber die Unterkunft vom Lohn abziehen?
Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass ein Teil des Lohns als Sachbezug geleistet wird, etwa als Unterkunft. Das ist nach § 107 Abs. 2 GewO nur zulässig, wenn es im Interesse des Arbeitnehmers liegt oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Der Wert der Sachbezüge darf außerdem den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Ein Teil des Lohns muss also immer in Geld ausgezahlt werden.
Ob und wie weit ein Abzug im Einzelfall zulässig ist, hängt auch von Tarifvertrag und Mindestlohn ab. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.
Wie wird eine gestellte Unterkunft steuerlich bewertet?
Entscheidend ist, ob die Beschäftigten auswärts tätig sind.
Auswärtstätigkeit: Arbeiten die Beschäftigten fern von ihrer ersten Tätigkeitsstätte, etwa auf wechselnden Baustellen, sind die Übernachtungskosten Reisekosten. Der Arbeitgeber kann sie steuerfrei erstatten oder die Unterkunft direkt buchen. Einzelheiten stehen in den Ratgebern Übernachtungskosten von der Steuer absetzen und Auslöse auf Montage.
Unterkunft am regelmäßigen Arbeitsort: Stellt der Arbeitgeber dort eine Unterkunft kostenlos oder verbilligt, ist das ein Sachbezug, der lohnsteuer- und beitragspflichtig ist. Für 2026 gilt nach § 2 Abs. 3 SvEV ein Wert von 285 Euro im Monat oder 9,50 Euro je Kalendertag. Davon gehen Abschläge ab:
Fall | Abschlag | Wert 2026 pro Monat |
|---|---|---|
Eine Person allein | – | 285,00 € |
Belegung mit 2 Beschäftigten | 40 % | 171,00 € |
Belegung mit 3 Beschäftigten | 50 % | 142,50 € |
Belegung mit mehr als 3 Beschäftigten | 60 % | 114,00 € |
Zusätzlich: Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt | 15 % | z. B. 71,25 € bei mehr als 3 Beschäftigten |
Für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende gilt ein weiterer Abschlag von 15 %. Für eine abgeschlossene Wohnung gilt nicht der Pauschalwert, sondern die ortsübliche Miete. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Lohnbüro oder Ihre Steuerberaterin.
Fazit
Arbeiterunterkunft ist ein anderes Wort für Monteurunterkunft: vom Zimmer über die Wohnung bis zum Haus für ganze Teams. Stellt der Arbeitgeber sie, muss sie den Standards der ASR A4.4 entsprechen und dokumentiert werden. Bei Leiharbeit klären Verleiher und Entleiher vorab, wer zahlt und wer für die Standards sorgt. Bei Entsendung aus dem Ausland dürfen Unterbringungskosten nicht auf den Lohn angerechnet werden.
Weiterführende Themen
- Was ist eine Monteurunterkunft? Arten, Regeln und Pflichten
- Firmenunterkunft: Was ist das und wie buchen Firmen sie?
- Kolonne unterbringen: Unterkunft für 10+ Monteure
- Mitarbeiter nach Deutschland entsenden
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die genannten Gesetze und Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- §§ 2, 2b AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Wortlaut bei buzer.de
- § 11 AÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Wortlaut bei anwalt24.de
- § 107 GewO – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Wortlaut bei lxgesetze.de
- Techniker Krankenkasse: Sachbezugswerte 2026
- BAuA: ASR A4.4 Unterkünfte (PDF)
Zuletzt fachlich geprüft am 24.10.2026.
Häufige Fragen
Was ist eine Arbeiterunterkunft?
Eine Arbeiterunterkunft ist eine Unterkunft, in der Beschäftigte während eines Arbeitseinsatzes fern vom Wohnort wohnen. Das kann ein Arbeiterzimmer, eine Arbeiterwohnung, ein ganzes Haus oder ein Wohncontainer an der Baustelle sein. Inhaltlich ist der Begriff weitgehend gleichbedeutend mit Monteurunterkunft.
Welche Mindeststandards gelten für eine Arbeiterunterkunft?
Stellt der Arbeitgeber eine Gemeinschaftsunterkunft, gilt die Technische Regel ASR A4.4. Dazu gehören unter anderem mindestens 8 m² Nutzfläche pro Person, davon 6 m² im Schlafbereich, höchstens acht Betten je Raum in Gebäuden, ein eigenes Bett und ein verschließbarer Schrank je Bewohner sowie eine Heizung auf mindestens 21 °C.
Wer zahlt die Unterkunft bei Leiharbeit?
Das regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Kostenverteilung vor. Für den Arbeitsschutz beim Einsatz ist nach § 11 Abs. 6 AÜG auch der Entleiher verantwortlich, unbeschadet der Pflichten des Verleihers als Arbeitgeber.
Darf der Arbeitgeber die Unterkunft vom Lohn abziehen?
Nur in Grenzen. Eine Unterkunft als Sachbezug muss im Interesse des Arbeitnehmers liegen oder zur Eigenart des Arbeitsverhältnisses passen, und ihr Wert darf den pfändbaren Teil des Lohns nicht übersteigen (§ 107 Abs. 2 GewO). Bei Beschäftigten, die ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsendet, dürfen Unterbringungskosten nicht auf den Lohn angerechnet werden (§ 2b AEntG).
Wie wird eine kostenlose Arbeiterunterkunft steuerlich bewertet?
Stellt der Arbeitgeber am regelmäßigen Arbeitsort eine Unterkunft kostenlos, ist das ein Sachbezug. 2026 beträgt der Wert 285 Euro im Monat, mit Abschlägen bei Gemeinschaftsunterkünften und Mehrfachbelegung (§ 2 Abs. 3 SvEV). Bei einer Auswärtstätigkeit sind Übernachtungskosten dagegen Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann.
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